Verlassen des Geländes
|
Das Verlassen des Krankenhausgelandes ist Patienten während des stationären Aufenthaltes nur mit Wissen und Zustimmung des zuständigen Arztes und nur für kurze Zeit erlaubt.
© Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H (09.12.2004)
|